Finden Sie schnell sicherheitsstiefel winter für Ihr Unternehmen: 14 Ergebnisse

Arbeitssicherheitsschuhe

Arbeitssicherheitsschuhe

Eine gesunde Haltung im Beruf ist wichtig, daher sollten orthopädische Einlagen auch in Arbeitssicherheitsschuhen getragen werden. Beachten Sie dabei Folgendes: Normale Einlagen sind nicht für Arbeitssicherheitsschuhe geeignet. Jeder Hersteller hat eigene Zertifizierungen mit ausgewählten Einlagenherstellern. Achten Sie darauf, dass die Einlage gesetzlich zulässig ist. Orthopädische Veränderungen und Maßeinlagen dürfen nur gemäß DGUV-Regel 112-191 und nach zertifizierter Fertigungsanweisung durch einen qualifizierten Fachbetrieb durchgeführt werden. Bei Nichtbeachtung erlischt der Versicherungsschutz und es liegen Verstöße gegen das Arbeitsschutzgesetz vor.
Berufsstiefel

Berufsstiefel

Arbeitsstiefel für Damen und Herren in hoher Qualität entsprechen der europäischen Norm EN ISO 20347/04. Diese Berufsstiefel sind für den gewerblichen Gebrauch und haben eine feste Stollensohle. Robuster Berufsstiefel Dieser aus schwarzem PVC hergestellter Berufsstiefel überzeugt durch seine Unempfindlichkeit gegen verschiedenste Wetterbedingungen, seiner zuverlässigen Rutschhemmung und guten Dämpfung. Er wird nach der Norm DIN EN 20345 eingeteilt, bei der keine Zehenkappe gefordert ist. Er ist also ideal für Arbeitsumgebungen, in denen das Verletzungsrisiko für die Füße gering ausfällt und kein Schutz vor mechanischen Belastungen erforderlich ist. Die Füße bleiben geschützt und schön trocken, da das Material dafür sorgt, dass keine Feuchtigkeit eindringen kann. Preise auf Anfrage Kauf auf Rechnung / Neukunde per Vorkasse Das Support-Team der Alltec GmbH in Hungen steht Ihnen gerne auch telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung.
WINTERDIENST

WINTERDIENST

Damit der erste Schneefall Sie nicht kalt erwischt, sollten Sie immer rechtzeitig vorsorgen! Seit mehr als 50 Jahren sind wir im Winterdienst aktiv und mit allen Wettern vertraut. Unsere erfahrenen Schneeräumer sorgen für freie, sichere Wege auf Straßen, Parkplätzen, Gehsteigen und Treppen.
Winterdienst Flatrate

Winterdienst Flatrate

Sowohl für uns wie auch für Sie haben Pauschalpreise einige offensichtliche Vorteile: Sie sind übersichtlich, geben Sicherheit und erleichtern die Planbarkeit bei den Kosten und unkompliziert in der Abrechnung.
Winterdienst

Winterdienst

Ein Mann für alles – Handwerklich geschickt – Organisatorisch veranlagt! In der Zeit, in der wir aktuell leben schneit es leider nicht mehr all zu oft wie früher. Jedoch wenn es mal schneit stehen Sie als Hauseigentümer in der Pflicht, Schnee und Eis schnell zu beseitigen. Gerne unterstützt Sie unser Hausmeister Winterdienst in dieser Situation und springt hier für Sie ein. Auch an Wochenenden auch in der Nacht. Hier ein kleiner Überblick über unsere Leistungen: Winterdienstleistungen: Befreiung der Zufahrten von Schnee und Eis Befreiung der Gehwege von Schnee und Eis Befreiung der Treppen von Schnee und Eis Befreiung der Zufahrt zur Tiefgarage von Schnee und Eis Fachgerechtes Streuen von Flächen und Wegen Auffüllen von Streugut Kontrolle des Streugutbestandes Winterschutz von Gegenständen im Außenbereich
Winterdienst

Winterdienst

180 Tage Einsatzbereitschaft zeitnahe Reaktion auf Eis, Schnee und lokale Wetterphänomene leistungsstarker Fuhrpark
Winterdienst

Winterdienst

Das Schneeschaufeln vor dem Haus ist eine Pflicht der Bewohner und des Hausherrn. Beauftragen Sie den GV-Gebäudeservice für den Winterdienst und wir übernehmen die Schneebeseitigung im Winter. Dazu gehört die Räumung der Flächen sobald der Schneefall es erforderlich macht. Alle Flächen, Gehwege und Parkplätze werden gestreut, um die Vereisung zu verhindern und Gefahren durch glatte Bereiche zu minimieren. Der Winterdienst kümmert sich in den Wintermonaten nicht nur um das Schneeräumen, sondern auch um alle anderen anfallenden Arbeiten, die mit dem winterlichen Wetter in Zusammenhang stehen. Je nach Schneemenge und Wetterbericht erfolgt die Beseitigung auch mehrmals täglich.
Winterdienst

Winterdienst

Im Winter übernehmen wir die Beseitigung von Schnee und Eis von den Gehwegen und Einfahrten nach der entsprechenden Gemeindeverordnung. Im Anschluss an die Wintersaison entfernen wir selbstverständlich das eingesetzte Streugut. Wir übernehmen alle Arbeiten zur Vorbereitung auf den Winter, wie die Entleerung von Außenwasserhähnen und -Rohren, sowie von Schwimmbecken.
Winterdienst

Winterdienst

Ganz in Ruhe die weiße Pracht des Winters erleben und sich keine Sorgen über lästiges Schneeräumen am Morgen machen? Wir schaffen Abhilfe. Schnell, flexibel und zuverlässig räumen wir Ihre Hofeinfahrt, Gehwege und Treppen von Schnee und Eis. Genießen Sie den Winter, wir erledigen den Rest. Jetzt anfragen.
Winterdienst

Winterdienst

Hinweise zur Räum‐und Streupflicht in der Winterzeit für Grundstückseigentümer. Informationen für die Übertragung des Winterdienstes. Unter Winterdienst versteht man die Erhaltung der Verkehrssicherheit auf Straßen, Plätzen und Wegen bei Behinderungen durch Schnee oder Eis. Der Winterdienst hat sicherzustellen, dass bei Glätte und Schnee durch Streuen und Räumen die Straßen und Gehwege auch weiterhin sicher befahrbar bzw. begehbar sind. Die Räum‐ und Streupflicht obliegt dem Grundstückseigentümer, bei öffentlichen Straßen dem Träger der Straßenbaulast. Der Straßenbaulastträger hat im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit nach besten Kräften die Begeh‐/Befahrbarkeit sicherzustellen. Im Allgemeinen verpflichten Städte und Gemeinden die Straßenanlieger durch eine Satzung, die Gehwege vor ihren Grundstücken vom Schnee zu räumen und bei Glätte zu bestreuen. Das Winterdienstteam der Stadtreiniger beseitigt mit fast 100 Beschäftigten und über 40 Fahrzeugen Eis und Schnee im Kasseler Stadtgebiet. Für die Sicherheit geht der Dienst rund um die Uhr. Dazu zählen Rufbereitschaft, Wochenenddienste, Schichtdienste sowie der Einsatz an Sonn‐ und Feiertagen. Der Fahrbahnwinterdienst auf öffentlichen Straßen wird in 3 Dringlichkeitsstufen unterschieden. Die Bearbeitung erfolgt in aufsteigender Reihenfolge: Dringlichkeitsstufe alle Hauptverkehrsstraßen Dringlichkeitsstufe Nebenstraßen, die aus Wohngebieten zu den Hauptstraßen führen Dringlichkeitsstufe alle restlichen Straßen, die nicht unter die Dringlichkeitsstufen 1. und 2. Fallen Auch Haltestellen des öffentlichen Nahverkehrs werden vom Team der Stadtreiniger von Schnee und Eis befreit und abgestreut. Details Voraussetzungen Die zu räumende Fläche befindet sich in der Stadt Kassel. Verfahrensablauf Unser Fahrbahnwinterdienst ist täglich von 4 – 22 Uhr im Einsatz. Bei extremen Witterungsverhältnissen, sowie zur Absicherung erfolgt der Winterdienst ggf. vor 4 Uhr und/oder auch nach 22 Uhr. Winterdienstpflicht Grundstückseigentümer sind verpflichtet, Gehwege an Werktagen von 7 – 20 Uhr und an Sonn‐ und Feiertagen von 8 – 20 Uhr von Schnee abzukehren und frei zu schieben sowie bei anschließender Schnee‐ und Eisglätte abzustreuen. Grundstückseigentümer können mit der Räumung ihres  Gehweges auch eine Firma oder die Mieter beauftragen.
Winterdienst

Winterdienst

IMMER DA, WENN DER WINTER ZUPACKT Die Wintermonate sind für viele Immobilieneigentümer eine Herausforderung, denn mit den ersten Schneefällen sind sie zum Schutze der Fußgänger verpflichtet, die Bürgersteige und Gehwege auf ihrem Grundstück von Schnee und Eis zu befreien. Damit tragen sie ein hohes Maß an Verantwortung: Im Falle eines Unfalls werden die jeweiligen Eigentümer haftungsrechtlich zur Verantwortung gezogen. DIE WINTERSAISON Weiterhin ist vielen Immobilienbesitzern nicht bewusst, dass es nicht ausreicht, täglich nur einmal Schnee zu schieben oder zu streuen. Um die Verkehrssicherheitspflicht zu erfüllen, erstreckt sich die Räum- und Streupflicht auf den ganzen Tag. Das bedeutet, dass an Wochentagen zwischen 7.00 und 20.00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen zwischen 9.00 und 20.00 Uhr, je nach Wetterlage mehrmals geräumt und gestreut werden muss. Und zwar jedes Mal, nachdem neuer Schnee gefallen ist oder sich erneut Glatteis gebildet hat. Auch bei andauerndem Schneefall sind Zwischenräumungen vorgeschrieben. Die offizielle Wintersaison dauert von 15. Oktober bis 31. März. Jedoch sind Eigentümer bei entsprechender Witterungslage auch außerhalb dieses Zeitraums verpflichtet, Winterdienst-Maßnahmen durchzuführen. LIEBER AUF SICHERHEIT GEHEN Die Mitarbeiter der HRM Dienstleistungen GmbH leisten einen professionellen Winterdienst und streuen und räumen gemäß der örtlichen Vorschriften. Sie können den HRM Winterdienst für die komplette Saison bestellen oder bei Bedarf individuell anfordern. GUT ZU WISSEN Die Räumarbeiten führen wir mit manuellen Handkehrmaschinen aus, je nach zu räumender Fläche kommen auch Winterdienst-Traktoren oder Lkw-Räumfahrzeuge zum Einsatz. Die von uns verwendeten abstumpfenden Streumittel richten sich nach den Auflagen der jeweiligen Städte und Gemeinden. Außerdem übernehmen wir das Haftungsrisiko für Sie und sorgen für ein sicheres Vorankommen. Wir übernehmen für Sie das Räumen und Streuen auf Gehwegen in Hauseingängen und Garagenzufahrten auf privaten Straßen auf Parkplätzen auf Gewerbeflächen und Industrieanlagen
Winterdienste

Winterdienste

Wir bieten Räumdienste für private Kunden, öffentliche Straßen und Industriegelände an. Unser Ziel ist es, Ihre Flächen von Schnee und Eis zu befreien. Dabei halten wir uns an gesetzliche Vorgaben und Satzungen und achten auf die Einhaltung Ihrer verkehrssicherheitsrechtlichen Verpflichtungen. Unsere Dienstleistungen sind auch an Sonn- und Feiertagen verfügbar. Wir passen den Einsatz unserer Maschinen den Gegebenheiten vor Ort an und können sowohl manuell als auch mit handgeführten Maschinen und schwerem Räumgerät wie Traktoren und Unimogs arbeiten. Dadurch können wir ein optimales Preis-Leistungs-Verhältnis bieten und sind auch bei schwierigen Verhältnissen zuverlässig. Wir sind haftpflichtversichert und Mitglied der Berufsgenossenschaft.
Der kompetente Winterdienst in Ihrer Nähe

Der kompetente Winterdienst in Ihrer Nähe

Als Spezialist für den professionellen Winterdienst sind wir immer dann für Sie da, wenn Wege, Parkplätze oder Straßen von Schnee und Eis befreit werden müssen. Neben dem Schneeräumen gehört auch der Streudienst zu unseren Kernkompetenzen. Wir entbinden Sie somit nicht nur von Ihrer Haftung, sondern auch vom lästigen, zeitaufwändigen und teuren Schneeräumen. Unsere Betriebsstätten in Idstein und Taunusstein beginnen bereits um 3:00 morgens mit Ihrer Arbeit – und führen den Winterdienst umgehend aus. So sind Ihre Grundstücke bereits vollständig von Schnee und Eis befreit, wenn Sie morgens Ihren ersten Kaffee genießen und sich auf den Weg zur Arbeit machen. Ihre Sicherheit steht beim Schneeräumen und der Glättebekämpfung im Mittelpunkt. Der Schnee- und Glättebekämpfung widmen wir unser Hauptaugenmerk. Denn so schön ein Wintertag auch sein mag: Glatte Gehwege und Straßen sind extrem gefährlich. Selbst kleine Unaufmerksamkeiten können schnell zu größeren Unfällen führen – oder vor Gericht, denn wenn Sie Ihren Räumpflichten nicht nachkommen, können Sie zu Schadensersatzzahlungen bei Unfällen herangezogen werden. Wir bieten Ihnen für die Schnee- und Glättebekämpfung ein bestens geschultes Team, modernste Ausrüstung und Technik und eine effiziente, strategisch optimale Planung. Vergessen Sie alle Anstrengungen, die das Schneeräumen mit sich bringt – denn wir sind immer für Sie da. Noch vor dem ersten Tageslicht befreien wir Ihr Grundstück zuverlässig von Schnee und Glatteis – zuverlässig, pünktlich, gründlich! Kein Winterdienst ohne Streudienst! Denn nur wenn geräumte Straßen und Wege auch gestreut werden, wird ein sofortiges Wiedervereisen verhindert – und die Haftung gleichzeitig erhöht. Als erfahrener Hausmeister Winterdienst verfügen wir über modernste Technik, um Auftausalze oder Streusalze zielgenau, ressourcenschonend und effizient zu verteilen. Je nach Einsatzzweck verlassen wir uns dabei auf modernste Streuwagen oder – auf schmalen Wegen oder kleinen Grundstücken – auf mobile, handliche Streugeräte. Unsere Profis sind erst dann zufrieden, wenn Straßen, Wege und Grundstücke vollständig gesichert und gefahrlos begeh- und befahrbar gemacht wurden. Unser Winterdienst für die Hausverwaltung entbindet Mieter und Vermieter von lästigen Pflichten und erhöht so nicht nur die Sicherheit – sondern auch die Wohnqualität! Unsere Leistungen für Sie: – zuverlässig, professionell & serviceorientiert: Winterdienst Streudienst Räumdienst Schnee- und Glättebekämpfung Räumpflicht – Was ist das eigentlich? Unter Räumpflicht versteht der Gesetzgeber eine Verkehrssicherheitspflicht auf Straßen und Wegen zur Verhütung von Unfällen. Und zwar genau dann, wenn es im Winter zu Schneefällen oder Glatteis kommt und Straßen und Wege nur noch eingeschränkt sicher zu betreten oder befahren sind. Die Räumpflicht liegt dabei beim Grundstückseigentümer beziehungsweise bei öffentlichen Straßen beim Träger der Straßenbaulast. Öffentliche Wege müssen von den privaten Anliegern geräumt werden, die üblicherweise die Räumpflicht auf die Mieter der Grundstücke übertragen. In Deutschland beginnt die Räumpflicht in der Woche um 7:00 Uhr morgens und endet um 20:00 Uhr, am Wochenende darf man hingegen etwas länger schlafen: Hier beginnt die Räumpflicht erst um 9:00 Uhr. Als Winterdienst für Privat und Gewerbe nehmen wir Ihnen die Räumpflicht ab. Egal ob ein Zentimeter
Der Winterdienst ist eine wichtige Angelegenheit – vor allem auf industriellen Geländen

Der Winterdienst ist eine wichtige Angelegenheit – vor allem auf industriellen Geländen

Wir sorgen rechtzeitig für Sicherheit und Schneefreiheit, um Ihnen und Ihren Besuchern einen gefahrlosen Zutritt auf das Gelände zu gewähren. Mit unseren speziellen, auf den Winterdienst umgerüsteten Fahrzeugen, befreien wir Ihre Gehwege und Einfahrten sowie Parkplätze von Eis und Schnee – und das in einem 24-Stunden-Service. Gerne erstellen wir Ihnen ein kostenloses Angebot und beraten Sie.